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Winterdienst
Professioneller Räum- und Streudienst
Kontaktieren Sie uns

Regionaler Service bei Schnee und Glätte

Während der Wintermonate ist unser Winterdienst rund um die Uhr in Bereitschaft. Wenn Schnee und Frost vorhergesagt sind, gehen wir automatisch zu unseren Stammkunden. Wir halten alle geltenden Schneeräumungsvorschriften laut gültiger Straßensatzung ein und sorgen so dafür, dass sich alle Bewohner und Passanten sicher und problemlos auf den Außenbereichen des Grundstücks bewegen können.

Winterdienst und Schneeräumen in Wohnanlage

Gemäß der örtlichen Gesetzgebung wurde klargestellt, dass Sie als Grundstückseigentümer für die Schnee- und Salzbeseitigung auf folgenden Flächen verantwortlich sind:

• Gehwege und Fußwege vor Ihrem Grundstück
• Eingänge und Treppen
• Zugang zu Briefkästen
• Zugang zu Abfallbehältern und deren Umgebung

Sicherheit im Winter ist essentiell. Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung für Unfälle, die durch nicht geräumte oder gestreute Wege entstehen können. Doch keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Empfangen Sie den Winter mit Gelassenheit, indem Sie frühzeitig eine Winterdienstvereinbarung mit uns treffen. Wir agieren proaktiv und in enger Absprache mit Ihnen, um sicherzustellen, dass alles rund um Ihr Eigentum winterfest gemacht wird. So können wir gewährleisten, dass Wege und Zufahrten stets schnee- und eisfrei sind, damit Sie und andere sicher unterwegs sind.

Winterdienst mit einem Winterdienstfahrzeug auf einem Parkplatz

Winterdienst:
Preise und Kosten

Suchen Sie einen preiswerten Winterdienst? Wir bieten marktübliche Preise und transparente Kostenplanung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, damit Sie Ihre Winterdienstkosten stets im Griff haben.

Unsere Winterdienst-Preise sind klar strukturiert: Sie beinhalten eine monatliche Bereitschaftspauschale sowie die Kosten für die jeweiligen Einsätze. Bei einem milden Winter profitieren Sie somit von besonders günstigen Leistungen, während Sie sich im Fall von Schnee und Eis auf unsere sofortige Bereitschaft verlassen können.

Wir stellen sicher, dass Sie sorgenfrei durch den Winter kommen. Lassen Sie uns den Winter gemeinsam sicher gestalten!

Winterdienst
Räumen und Streuen

Wohnanlagen & Privat


Montag bis Samstag: Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
Sonn- & Feiertags: Zwischen 8:00 bzw. 9:00 und 20:00 Uhr
ab € 3
50*

pro m²
  • Inkl. Streugut- und Gerätekosten
  • Verkehrswege bis Grundstücksgrenze
  • Winterdienst laut der kommunalen
    Straßenreinigungssatzung
  • zzgl. Sonn-, Nacht- & Feiertagszuschläge
    sowie einer regionalen Fahrtkostenpauschale
Populär

Winterdienst
Räumen und Streuen

Unternehmen & Handel


Montag bis Samstag: Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
Sonn- & Feiertags: Zwischen 8:00 bzw. 9:00 und 20:00 Uhr
ab € 1
80*

pro m²
  • Inkl. Streugut- und Gerätekosten
  • Verkehrswege bis Grundstücksgrenze
  • Winterdienst laut der kommunalen
    Straßenreinigungssatzung
  • zzgl. Sonn-, Nacht- & Feiertagszuschläge
    sowie einer regionalen Fahrtkostenpauschale
Populär

Winterdienst
Bereitschaftspauschale

Privat & Gewerbe


Monatliche Bereitschaftspauschale
für den Zeitraum: November - März
ab € 40
00*

pro Objekt
  • Bereitschaftszeit der Mitarbeiter
  • Fahrzeug- und Maschinenkosten, Räumgeräte,
    Streumittel (Salz/Split)
  • Haftpflichtversicherung für den Winterdienst





Populär
Auf einen Klick die schnelle Übersicht

Informationen zu Straßen­reinigung und Winterdienst

Wer für die Straßen- und Gehwegreinigung zuständig ist, ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der zuständigen Kommune.

Dort klären sich die folgenden Fragen:

1. Wer ist für die Straßen- und Gehwegreinigung zuständig?
2. Was umfasst die Straßenreinigungspflicht?
3. Wer ist für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns verantwortlich?
4. In welchem Umfang ist zu reinigen?
5. Darf ich Laub vom Gehweg auf die Straße kehren?
6. Darf ich die Reinigungspflicht auf Mieter übertragen?
7. Wer reinigt bei Abwesenheit?
8. Was passiert, wenn jemand seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt?

Regionale Straßenreinigungssatzungen:

Stadt Köln, Stadt Bonn, Stadt Königswinter, Stadt Bornheim, Stadt Erftstadt, Stadt Siegburg, Stadt Brühl, Stadt Sankt Augustin, Stadt Troisdorf, Stadt Euskirchen

Unsere Kunden

Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen zählen zu unserem Kundenstamm

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